Wann darf man in der Grünanlage Grillen?

Grillvergnügen in Innsbruck: Die neue Ordnung

04/07/2024

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Sobald die ersten Sonnenstrahlen die Temperaturen in die Höhe treiben, erwacht in vielen das Verlangen nach einem gemütlichen Grillabend im Freien. Für alle, die keinen eigenen Garten besitzen oder einfach die Gemeinschaft im Grünen genießen möchten, sind öffentliche Grillplätze eine wunderbare Möglichkeit, dieses Bedürfnis zu stillen. Auch in der Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck erfreuen sich die ausgewiesenen Grillbereiche großer Beliebtheit. Doch wer in dieser Saison auf einem der vier öffentlichen Grillplätze in Innsbruck den Rost anwerfen möchte, sollte sich auf eine wichtige Neuerung einstellen: eine vorherige Online-Buchung ist nun zwingend erforderlich. Diese Maßnahme, die am 1. Mai in Kraft trat, soll für ein harmonischeres Miteinander sorgen und die Nutzung der beliebten Plätze optimieren.

Wie viele öffentliche Grillplätze gibt es in Tirol?
Der Grillplatz ist schon mal reserviert! Sobald die Temperaturen in die Höhe klettern, wird auch in der Tiroler Landeshauptstadt der Grill ausgepackt. Wer dies auf einem der vier öffentlichen Grillplätze tun möchte, sollte nicht auf das vorherige Reservieren vergessen. Denn im Zuge der neuen Grillordnung, die am Montag, 1.
Inhaltsverzeichnis

Warum eine neue Grillplatzordnung?

Die Entscheidung der Stadt Innsbruck, eine neue Grillplatzordnung einzuführen, entsprang der Notwendigkeit, auf „diverse Probleme bei der Benützung der städtischen Grillplätze“ zu reagieren. Die Zunahme der Beliebtheit dieser Orte führte in der Vergangenheit leider auch zu Nutzungskonflikten, sei es durch Überfüllung, Lärmbelästigung, unsachgemäße Entsorgung von Müll und Asche oder die Verwendung ungeeigneter Grillgeräte und Brennstoffe. Um diesen Herausforderungen entgegenzuwirken und das Angebot der öffentlichen Grillplätze langfristig für alle attraktiv und nutzbar zu halten, wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Unter der Leitung von Zeliha Arslan und mit Unterstützung der für Grünanlagen zuständigen Stadträtin Mag.a Uschi Schwarzl, wurde ein Regelwerk erarbeitet, das klare Richtlinien vorgibt und gleichzeitig den Bedürfnissen der Grillfreunde entgegenkommt.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Verlängerte Grillzeiten: Die Grillzeiten wurden von bisher 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf großzügigere 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr erweitert. Das ermöglicht nun längere Abende und mehr Flexibilität.
  • Obligatorische Online-Buchung: Die Nutzung der Grillstellen ist nur noch nach vorheriger Online-Reservierung über www.innsbruck.gv.at/grillen möglich. Dies soll eine faire Verteilung der Plätze gewährleisten und Wartezeiten oder Enttäuschungen vor Ort vermeiden.
  • Klar definierte Grillsaison: Das Grillen ist ausschließlich während der Grillsaison vom 15. März bis zum 30. November eines jeden Jahres gestattet. Außerhalb dieser Zeit sind die Grillplätze geschlossen, was unter anderem dem Schutz der Grünflächen und der Vorbereitung auf die nächste Saison dient.

Wo finde ich die öffentlichen Grillplätze in Innsbruck?

Innsbruck bietet insgesamt vier ausgewiesene öffentliche Grillplätze, die nun alle unter die neue Buchungspflicht fallen. Diese sind strategisch über das Stadtgebiet verteilt, um möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu sein. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Orte speziell für das Grillen freigegeben sind, während das Grillen außerhalb dieser Bereiche in öffentlichen Grünflächen strengstens untersagt sein kann, um Brandgefahr und Schäden an der Natur zu vermeiden.

Die vier Grilloasen sind:

  1. Rimmlwiese: Ein beliebter Treffpunkt, der oft für seine Weitläufigkeit und gute Erreichbarkeit geschätzt wird.
  2. Saurweinwiese in Kranebitten: Ideal für Bewohner des westlichen Stadtteils und jene, die eine etwas ruhigere Umgebung bevorzugen.
  3. Rossaupromenade: Direkt am Wasser gelegen, bietet dieser Platz eine besondere Atmosphäre und ist ideal für alle, die das Grillen mit einem Spaziergang am Fluss verbinden möchten.
  4. Gramartboden: Oft für seine schöne Aussicht und die Nähe zur Natur bekannt, ein hervorragender Ort für ein Grillpicknick.

Auf diesen vier städtischen Grillplätzen stehen insgesamt 35 Grillstellen zur Verfügung. Jede dieser Stellen ist in Zonen von einem mal einem Meter eingeteilt, was genügend Platz für ein Grillgerät bietet und gleichzeitig eine geordnete Nutzung sicherstellt.

So funktioniert die Online-Buchung

Die Einführung der Online-Buchung ist eine zentrale Neuerung, die den Zugang zu den Grillplätzen regeln soll. Der Prozess ist darauf ausgelegt, einfach und benutzerfreundlich zu sein:

  1. Besuch der Buchungsplattform: Gehen Sie auf die offizielle Website www.innsbruck.gv.at/grillen.
  2. Verfügbarkeit prüfen: Wählen Sie Ihren gewünschten Grillplatz und das Datum aus, um die Verfügbarkeit zu prüfen. Buchungen sind maximal eine Woche im Voraus möglich. Dies soll eine spontanere Nutzung ermöglichen und verhindern, dass Plätze auf lange Zeit blockiert werden.
  3. Reservierung abschließen: Folgen Sie den Anweisungen auf der Website, um Ihre Reservierung zu bestätigen.
  4. Bestätigung mitführen: Nach erfolgreicher Buchung erhalten Sie eine Reservierungsbestätigung. Diese müssen Sie unbedingt mitführen, sei es digital auf Ihrem Smartphone oder ausgedruckt. Städtische Aufsichtspersonen sind berechtigt, diese Bestätigung auf Verlangen einzusehen.

Für Personen, die keinen Zugang zu einer Online-Reservierung haben oder Unterstützung benötigen, bietet das städtische Bürgerservice die Möglichkeit, die Reservierung persönlich abzuwickeln. Dies stellt sicher, dass niemand vom Grillvergnügen ausgeschlossen wird.

Was darf auf den Grill und was nicht?

Die neue Grillplatzordnung legt auch klare Regeln bezüglich der verwendeten Grillgeräte und Brennstoffe fest, um Sicherheit und Umweltschutz zu gewährleisten:

  • Mitgebrachte Grillgeräte: Es darf ausschließlich mit selbst mitgebrachten Grillgeräten gegrillt werden. Diese dürfen die vorgesehene Grillstelle von 1x1 Meter nicht überragen. Das bedeutet, dass große, fest installierte Grills oder umfangreiche Grillstationen nicht erlaubt sind. Kleine, portable Grillgeräte sind die richtige Wahl.
  • Zugelassener Brennstoff: Zum Einsatz darf ausschließlich Grillkohle kommen. Dies ist eine wichtige Vorschrift, die die Sicherheit erhöht und die Rauchentwicklung sowie die Brandgefahr minimiert.
  • Verbotene Brennstoffe: Strengstens untersagt sind unbehandeltes Holz, brennbare Flüssigkeiten, Gas oder ähnliche Brennstoffe. Die Gründe hierfür sind vielfältig: unbehandeltes Holz kann Funkenflug verursachen und unkontrolliert brennen; brennbare Flüssigkeiten sind extrem gefährlich beim Anzünden; Gasgrills bergen Risiken wie Gaslecks und sind in öffentlichen Räumen schwer zu kontrollieren.
  • Ascheentsorgung: Nach Gebrauch ist die Grillkohle in den dafür vorgesehenen Aschebehältern zu entsorgen. Dies ist entscheidend für die Sicherheit (Glutnester) und die Sauberkeit der Plätze. Niemals heiße Asche in Mülleimer werfen oder einfach auf den Boden kippen!

Tipps für ein gelungenes und regelkonformes Grillerlebnis

Um Konflikte zu vermeiden und das Grillen für alle zu einem angenehmen Erlebnis zu machen, sollten einige Verhaltensregeln beachtet werden:

  • Sauberkeit ist oberstes Gebot: Lassen Sie Ihren Grillplatz so sauber zurück, wie Sie ihn vorgefunden haben – oder noch sauberer. Sämtlicher Müll, Speisereste, Verpackungen und nicht verbrannte Grillkohle müssen nach Ablauf der Reservierung entfernt und in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden.
  • Eigene Ausstattung mitbringen: Sitzmöglichkeiten, Tische oder andere Gegenstände für Ihr Grillpicknick müssen selbst mitgebracht werden. Sie dürfen im Bereich der Grillstelle in einem Umkreis von fünf mal fünf Metern aufgestellt werden. Denken Sie daran, alles wieder mitzunehmen.
  • Rücksicht auf andere: Öffentliche Grillplätze sind Orte der Gemeinschaft. Achten Sie auf eine angemessene Lautstärke, insbesondere in den Abendstunden. Respektieren Sie die Privatsphäre und den Platz anderer Grillgäste.
  • Brandschutz: Halten Sie immer einen Eimer Wasser oder eine Löschdecke bereit, um bei Bedarf schnell reagieren zu können. Lassen Sie den Grill niemals unbeaufsichtigt. Bei starkem Wind oder Trockenheit ist besondere Vorsicht geboten oder das Grillen sollte ganz unterlassen werden.
  • Vorbereitung ist alles: Planen Sie Ihren Grilltag sorgfältig. Dazu gehört nicht nur die Buchung, sondern auch das Packen aller notwendigen Utensilien – von Grillgut und Besteck bis hin zu Müllsäcken und Reinigungsmaterial.

Vergleich: Alte vs. Neue Grillplatzordnung

MerkmalAlte GrillplatzordnungNeue Grillplatzordnung
Grillzeiten10:00 - 20:00 Uhr10:00 - 22:00 Uhr
NutzungFreie Nutzung, nach VerfügbarkeitNur nach vorheriger Online-Buchung
BrennstoffWeniger streng definiert, oft auch HolzAusschließlich Grillkohle
MüllentsorgungOft unzureichend, führte zu ProblemenKlar definiert, Nutzung von Aschebehältern, alles mitnehmen
Aufsicht/KontrolleGeringere KontrolleStädtische Aufsichtspersonen prüfen Reservierungen
SitzgelegenheitenOft vorhanden, aber unzureichendSelbst mitzubringen, flexible Platzierung
ZielSpontane NutzungGeregelter, konfliktfreier Zugang

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich meinen Grill selbst mitbringen?

Ja, die Nutzung ist ausschließlich mit selbst mitgebrachten Grillgeräten gestattet. Diese dürfen die vorgesehene Grillfläche von 1x1 Meter nicht überragen.

Kann ich auch mit einem Gasgrill kommen?

Nein, die Nutzung von Gasgrills ist explizit untersagt. Ausschließlich Grillkohle darf als Brennstoff verwendet werden.

Was passiert, wenn ich keine Reservierung habe?

Die Nutzung der Grillstellen ohne vorherige Reservierung ist nicht zulässig. Städtische Aufsichtspersonen können dies überprüfen, und Sie müssten den Platz gegebenenfalls verlassen.

Wie weit im Voraus kann ich einen Grillplatz buchen?

Sie können einen Grillplatz maximal eine Woche im Voraus reservieren.

Darf ich auch Holz zum Anzünden verwenden?

Nein, unbehandeltes Holz ist als Brennstoff verboten. Es darf ausschließlich Grillkohle verwendet werden. Dies dient der Sicherheit und der Vermeidung von Funkenflug und übermäßiger Rauchentwicklung.

Was mache ich mit der Asche nach dem Grillen?

Die Grillkohle muss nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Aschebehältern entsorgt werden. Es ist wichtig, die Asche vollständig abkühlen zu lassen, bevor sie entsorgt wird, um Brandgefahr zu vermeiden.

Gibt es Toiletten oder Wasseranschlüsse an den Grillplätzen?

Die bereitgestellten Informationen erwähnen keine spezifischen sanitären Anlagen oder Wasseranschlüsse. Es wird empfohlen, diesbezüglich eigenverantwortlich zu planen oder sich vorab bei der Stadt Innsbruck zu erkundigen.

Kann ich den Grillplatz auch für eine größere Feier mieten?

Die Buchung erfolgt pro Grillstelle (1x1 Meter Zone). Wenn Sie mehrere Grillstellen für eine größere Gruppe benötigen, müssen Sie entsprechend mehrere Zonen buchen, sofern verfügbar. Beachten Sie die allgemeinen Regeln zur Lautstärke und Rücksichtnahme.

Fazit: Ein Gewinn für die Grillkultur in Innsbruck

Die neue Grillplatzordnung in Innsbruck mag auf den ersten Blick nach mehr Bürokratie klingen, doch sie ist ein wichtiger Schritt, um die beliebten öffentlichen Grillplätze für alle zugänglich und nutzbar zu halten. Durch die klaren Regeln und die Möglichkeit der Online-Buchung werden Nutzungskonflikte reduziert, die Sauberkeit verbessert und die Sicherheit erhöht. Es ist ein Service, der insbesondere für jene Innsbruckerinnen und Innsbrucker von unschätzbarem Wert ist, die keinen eigenen Garten haben und dennoch das Flair eines Grillabends im Freien genießen möchten. Mit ein wenig Planung und der Einhaltung der Vorschriften steht einem entspannten und genussvollen Grillerlebnis in den grünen Oasen Innsbrucks nichts mehr im Wege. Packen Sie Ihre Grillkohle ein, reservieren Sie Ihren Platz und freuen Sie sich auf unvergessliche Stunden unter freiem Himmel!

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