Wie kann man Grillen vertreiben?

Insekten auf dem Teller: Fakten & EU-Regeln

14/09/2021

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Die Vorstellung, Insekten in unseren Lebensmitteln zu finden, mag für viele zunächst ungewohnt oder sogar befremdlich wirken. Manch einer mag dabei unweigerlich an eine Dschungelprüfung denken. Doch die Realität ist längst eine andere: Schon seit 2021 ermöglicht eine spezielle EU-Verordnung die Zugabe bestimmter Insekten in eine Vielzahl von Lebensmitteln, und die Liste der erlaubten Arten wächst stetig. Seit Februar 2025 ist beispielsweise auch Mehlwurmpulver in weiteren Produkten zugelassen. Während dies bei einigen Verbrauchern Skepsis hervorrufen mag, gelten Insekten weltweit als wertvolle Proteinquelle und sind in vielen Kulturen ein etabliertes Nahrungsmittel. Doch was genau verbirgt sich hinter dieser Entwicklung, welche Insekten sind betroffen und wo können sie in unseren täglichen Speisen auftauchen? Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe, die zugelassenen Insektenarten wie die Hausgrille und verschiedene Käferlarven, ihre Anwendungsbereiche und wichtige Hinweise für Verbraucher, insbesondere für Allergiker.

Was ist der Unterschied zwischen einer Hausgrille und einem Käfer?
Bei der Hausgrille steht dann im Zutatenverzeichnis „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“; beim Käfer heißt es „gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer).“
Inhaltsverzeichnis

Insekten als nachhaltige Proteinquelle: Ein Blick auf die Fakten

Die Diskussion um Insekten in Lebensmitteln ist nicht nur eine Frage des Geschmacks oder der Gewöhnung, sondern auch eine Antwort auf globale Herausforderungen. Angesichts einer wachsenden Weltbevölkerung und des steigenden Bedarfs an Proteinen suchen Wissenschaft und Industrie nach alternativen, umweltfreundlicheren Lösungen zur Lebensmittelproduktion. Hier kommen Insekten ins Spiel: Sie gelten als äußerst effiziente Proteinlieferanten. Der Anbau und die Zucht von Insekten erfordern im Vergleich zur traditionellen Viehzucht deutlich weniger Land, Wasser und Futter. Zudem produzieren sie weniger Treibhausgase und können organische Reststoffe verwerten, was ihre Produktion besonders ressourcenschonend macht.

Betrachtet man beispielsweise den Nährwert, so ist das Potenzial enorm: Der Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus) liefert etwa 57 Gramm Eiweiß pro 100 Gramm, während die Hausgrille (Acheta domesticus) sogar auf beeindruckende 68 Gramm Eiweiß pro 100 Gramm kommt. Diese Werte übertreffen oft die von herkömmlichen Fleischsorten. Es ist diese hohe Nährstoffdichte, insbesondere der Proteingehalt, gepaart mit der geringeren Umweltbelastung, die Insekten zu einem vielversprechenden Baustein für die Ernährung der Zukunft macht. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erkennt das Potenzial von rund 2.100 Insekten- und Wurmarten als essbar an, was ihre weltweite Bedeutung als Nahrungsmittel unterstreicht.

Welche Insekten sind in Lebensmitteln erlaubt?

Die EU-Verordnungen sind sehr spezifisch, welche Insektenarten in welcher Form für den menschlichen Verzehr zugelassen sind. Aktuell stehen vor allem drei Arten im Fokus, die in unterschiedlichen Formen in unsere Lebensmittel gelangen können:

  • Die Hausgrille (Acheta domesticus): Bekannt für ihren hohen Proteingehalt und vielseitige Anwendungsmöglichkeiten in Pulverform.
  • Der Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus): Genauer gesagt seine Larven, die in gefrorener, pastenartiger, getrockneter oder pulverisierter Form verwendet werden.
  • Der Mehlwurm (Tenebrio molitor): Die Larven dieses Käfers waren die ersten, die in der EU zugelassen wurden und sind nun auch in einer speziellen, UV-behandelten Pulverform erlaubt.

Diese Zulassungen sind oft zunächst auf bestimmte Unternehmen und Zeiträume begrenzt, was eine kontrollierte Einführung in den Markt gewährleistet. Nach Ablauf dieser Exklusivfristen können jedoch auch andere Lebensmittelhersteller diese Insekten als Zutaten verwenden.

Die Hausgrille (Acheta domesticus) in unseren Lebensmitteln

Die Hausgrille, wissenschaftlich Acheta domesticus genannt, ist eine der jüngsten Ergänzungen auf der Liste der in der EU zugelassenen Speiseinsekten. Seit dem 26. Januar ist es erlaubt, die Hausgrille in pulverisierter, teilweise entfetteter Form in eine breite Palette von Lebensmitteln zu integrieren. Firmen wie Cricket One Co. Ltd. aus Vietnam hatten zunächst die exklusiven Rechte, diese Tiere zu verarbeiten und in den Verkehr zu bringen. Nach Ablauf dieser fünfjährigen Exklusivperiode wird die Verwendung der Hausgrille für weitere Lebensmittelhersteller zugänglich sein.

Die Hausgrille zeichnet sich durch ihren besonders hohen Eiweißgehalt aus – bis zu 68 Gramm Protein pro 100 Gramm. Dies macht sie zu einer attraktiven Zutat für Produkte, die auf eine erhöhte Proteinzufuhr abzielen oder als Fleischersatz dienen sollen. Die Menge der zugesetzten Insekten ist jedoch begrenzt; so darf ein Fleischersatz-Produkt beispielsweise maximal fünf Prozent Insektenanteil aufweisen.

Laut der EU-Verordnung kann teilentfettetes Pulver aus der Hausgrille in folgenden Produkten enthalten sein:

  • Mehrkornbrot und -brötchen
  • Cracker und Brotstangen
  • Getreideriegel
  • Trockene Vormischungen für Backwaren
  • Kekse
  • Trockene gefüllte und ungefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren
  • Soßen
  • Verarbeitete Kartoffelerzeugnisse
  • Gerichte auf Basis von Leguminosen und Gemüse
  • Pizza
  • Erzeugnisse aus Teigwaren (z.B. Nudeln)
  • Molkenpulver
  • Fleischanaloge
  • Suppen und Suppenkonzentrate oder -pulver
  • Snacks auf Maismehlbasis
  • Bierähnliche Getränke
  • Schokoladenerzeugnisse
  • Nüsse und Ölsaaten
  • Snacks (außer Chips)
  • Fleischzubereitungen

Es ist wichtig zu beachten, dass die Insekten vor der Verarbeitung 24 Stunden lang keine Nahrung erhalten, um ihren Darminhalt vollständig abzugeben. Dies ist eine Hygienemaßnahme, die die Qualität und Sicherheit des Endprodukts gewährleistet.

Der Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus) und seine Larven

Neben der Hausgrille ist auch der Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus), genauer gesagt dessen Larven, seit dem 26. Januar in der EU zugelassen. Die Larven dieses Käfers werden in verschiedenen Formen auf den Markt gebracht: gefroren, pastenartig, getrocknet oder pulverisiert. Im Gegensatz zu einigen anderen Insekten, bei denen nur bestimmte Teile verwendet werden, heißt es in der Verordnung explizit: „Die ganzen Getreideschimmelkäfer sind für den menschlichen Verzehr bestimmt, es werden keine Teile entfernt.“ Das niederländische Unternehmen Ynsect NL B.V. hatte wie bei der Hausgrille zunächst die exklusiven Rechte für die Verarbeitung und den Vertrieb dieser Käferlarven.

Die Larven des Getreideschimmelkäfers sind ebenfalls reich an Protein, mit etwa 57 Gramm Eiweiß pro 100 Gramm. Ihre vielseitige Verfügbarkeit in verschiedenen Formen macht sie zu einer flexiblen Zutat für eine breite Palette von Lebensmitteln. Das Spektrum der Produkte, in denen die Larven des Getreideschimmelkäfers enthalten sein können, ist beeindruckend und umfasst sowohl herzhafte als auch süße Speisen:

  • Getreideriegel
  • Brot und Brötchen
  • Verarbeitetes Getreide und Frühstückszerealien (z.B. Porridge)
  • Vormischungen (trocken) für Backwaren
  • Getrocknete oder gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren
  • Molkenpulver
  • Suppen
  • Pizza
  • Gerichte auf Getreide- und Teigwarenbasis (z.B. Nudeln)
  • Snacks wie Chips, Cracker oder Brotstangen
  • Erdnussbutter
  • Verzehrfertige, herzhafte Sandwiches
  • Fleischzubereitungen und Fleischanaloge
  • Analoge von Milch und Milchprodukten
  • Schokolade
  • Nahrungsergänzungsmittel für Erwachsene

Diese breite Palette zeigt, wie vielfältig Insekten als Zutat eingesetzt werden können, um den Nährwert von Produkten zu erhöhen oder neue Texturen und Geschmacksrichtungen zu schaffen.

Mehlwürmer (Tenebrio molitor) – Der Vorreiter

Die Larven des Mehlwurms (Tenebrio molitor) waren die ersten Insekten, die im Jahr 2021 von der EU als „neuartiges Lebensmittel“ zugelassen wurden. Seitdem waren sie nicht nur als Snack, sondern auch bereits als Zutat in Produkten wie Keksen oder Nudeln zu finden. Ihre Beliebtheit rührt daher, dass Mehlwürmer als besonders nachhaltiger Fleischersatz diskutiert werden, da sie einen hohen Proteingehalt aufweisen und effizient gezüchtet werden können.

Eine wichtige Neuerung ist die Zulassung von mit UV-Strahlung behandeltem Mehlwurmpulver, die seit Februar 2025 gilt. Diese spezielle Behandlung ermöglicht die Zugabe des Pulvers in eine noch größere Auswahl an Lebensmitteln. Die Zulassung hierfür ist zunächst auf fünf Jahre und auf das französische Unternehmen „Nutriearth“ begrenzt, was eine kontrollierte Einführung in den Markt sichert.

Wie kann man Grillen vertreiben?
Wie kann man Grillen effektiv vertreiben? Um Grillen zu vertreiben, können Sie süße Fallen mit Melasse oder Honig aufstellen, scharfe Gewürze wie Cayennepfeffer verstreuen, Böden feucht halten, oder Neemöl bzw. Neempulver verwenden. Diese Methoden zielen darauf ab, die Insekten abzuschrecken oder gezielt wegzulocken.

Das behandelte Mehlwurmpulver darf nun in folgenden Lebensmitteln verwendet werden:

  • Brot
  • Kuchen
  • Verarbeitete Kartoffelprodukte
  • Käse
  • Obstkompott

Darüber hinaus dürfen Insekten, einschließlich Mehlwürmer, auch in zahlreichen kosmetischen Produkten verarbeitet werden, die direkt auf die Haut aufgetragen werden, wie zum Beispiel Make-up. Dies zeigt, dass Insekten nicht nur im Ernährungsbereich, sondern auch in anderen Industrien als wertvolle Rohstoffe angesehen werden.

Vergleich der Insekten in Lebensmitteln

Um einen besseren Überblick über die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der zugelassenen Insekten zu erhalten, bietet die folgende Tabelle eine Zusammenfassung ihrer wichtigsten Merkmale im Kontext der Lebensmittelverarbeitung:

InsektenartWissenschaftlicher NameTypische Form in LebensmittelnProteingehalt (pro 100g)Zulassung seit
HausgrilleAcheta domesticusTeilweise entfettetes Pulverca. 68gJanuar 2023
Getreideschimmelkäfer (Larven)Alphitobius diaperinusGefroren, Paste, Getrocknet, Pulverca. 57gJanuar 2023
Mehlwurm (Larven)Tenebrio molitorGanz (Snack), Pulver, UV-behandeltes PulverHoher Wert (variiert)2021 (Pulver 2025)

Kennzeichnungspflicht und Allergierisiken

Ein besonders wichtiger Aspekt für Verbraucher ist die Kennzeichnungspflicht. Auch wenn Insekten in Lebensmitteln nicht immer sofort erkennbar sind oder eine gesonderte „Insekten-Warnung“ auf der Vorderseite der Verpackung angebracht werden muss, so müssen die verwendeten Insektenarten klar und deutlich in der Zutatenliste aufgeführt sein. Für die Hausgrille findet man dort beispielsweise den Eintrag „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“. Bei den Larven des Getreideschimmelkäfers steht je nach Form „gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“.

Diese Transparenz in der Zutatenliste ist entscheidend, besonders für Allergiker. Denn für bestimmte Personengruppen können Insekten in Lebensmitteln ein Gesundheitsrisiko darstellen. Personen, die unter Allergien gegen Krebstiere (wie Garnelen, Krabben, Hummer) oder Hausstaubmilben leiden, sollten Produkte, die Insekten enthalten, vorsichtshalber meiden. Der Grund hierfür liegt in der möglichen Kreuzreaktivität von Allergenen. Diese wichtige Warnung muss laut Verordnung in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht werden, um betroffene Verbraucher zu schützen. Abgesehen von diesen spezifischen Allergierisiken werden Grillen und Käfer in den zugelassenen Mengen und Formen als unbedenklich eingestuft.

Die Zukunft der Insekten in unserer Ernährung

Die Integration von Insekten in unsere Lebensmittel ist ein Trend, der sich voraussichtlich fortsetzen wird. Was heute noch für viele neu und ungewohnt erscheint, könnte morgen zum Standard gehören. Die Vorteile sind evident: Insekten sind eine äußerst effiziente und nachhaltige Proteinquelle, die dazu beitragen kann, die globale Ernährungssicherheit zu verbessern und die Umweltbelastung durch die Lebensmittelproduktion zu reduzieren. Schon heute sind sie in vielen Teilen der Welt ein fester Bestandteil der Ernährung und werden für ihren Nährwert und ihren Geschmack geschätzt.

Die EU-Verordnungen schaffen einen regulierten Rahmen für die Einführung dieser neuartigen Lebensmittel, gewährleisten deren Sicherheit und verpflichten zu Transparenz bei der Kennzeichnung. Auch wenn der Discounter Netto bereits 2019 eine „Insekten-Pasta“ anbot, ist die breite Verfügbarkeit von Insektenprodukten noch relativ jung. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Akzeptanz in der Bevölkerung entwickeln wird und welche weiteren Insektenarten in Zukunft den Weg auf unsere Teller finden werden. Eines ist jedoch klar: Insekten könnten eine wichtige Rolle in der zukünftigen Gestaltung unserer Ernährung spielen.

Häufig gestellte Fragen zu Insekten in Lebensmitteln

Muss ich wissen, ob Insekten in meinem Essen sind?

Ja, unbedingt. Laut EU-Verordnung müssen alle in Lebensmitteln verwendeten Insektenarten klar und deutlich in der Zutatenliste aufgeführt werden. Dies ermöglicht es Ihnen, informierte Kaufentscheidungen zu treffen und Produkte zu identifizieren, die Insekten enthalten.

Sind Insekten in allen Lebensmitteln erlaubt?

Nein, die EU-Verordnung listet spezifische Insektenarten und die Produkte auf, in denen sie in begrenzten Mengen verwendet werden dürfen. Es ist keine allgemeine Erlaubnis zur Zugabe von Insekten in beliebige Lebensmittel, sondern eine regulierte Zulassung für bestimmte Anwendungen und Produkte.

Sind Insekten für jeden unbedenklich?

Für die meisten Menschen sind die zugelassenen Insekten in den erlaubten Mengen unbedenklich. Allerdings müssen Personen mit Allergien gegen Krebstiere (z.B. Garnelen) oder Hausstaubmilben vorsichtig sein, da es zu Kreuzreaktionen kommen kann. Ein entsprechender Warnhinweis muss auf der Verpackung angebracht werden.

Warum werden Insekten in Lebensmitteln verwendet?

Insekten werden als nachhaltige und nährstoffreiche Alternative zu herkömmlichen Proteinquellen angesehen. Sie sind reich an Eiweiß, erfordern weniger Ressourcen (Land, Wasser, Futter) und produzieren weniger Treibhausgase im Vergleich zur traditionellen Viehzucht. Sie sind eine effiziente Antwort auf den steigenden globalen Proteinbedarf.

Ab wann sind Insekten in Lebensmitteln erlaubt?

Die Zulassung von Insekten als „neuartige Lebensmittel“ durch die EU begann 2021 mit den Mehlwürmern. Seit Januar 2023 sind auch die Hausgrille und der Getreideschimmelkäfer erlaubt. Weitere Zulassungen, wie die für UV-behandeltes Mehlwurmpulver, folgten im Februar 2025.

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