Wann darf der Pannenstreifen genutzt werden?

Strafverfügung & Bußgelder in Österreich erklärt

19/08/2023

Rating: 3.96 (4279 votes)

Der Straßenverkehr in Österreich ist durch klare Regeln und Vorschriften gekennzeichnet, die der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dienen. Wer diese Regeln, insbesondere die Straßenverkehrsordnung (StVO), missachtet, muss mit Konsequenzen rechnen. Diese reichen von geringfügigen Geldstrafen bis hin zu schwerwiegenden Sanktionen wie dem Entzug der Lenkerberechtigung. Um Transparenz und eine klare Ahndung von Verkehrsdelikten zu gewährleisten, gibt es verschiedene Arten von behördlichen Maßnahmen, darunter das Organstrafmandat, die Anonymverfügung und die Strafverfügung.

Was ist eine Strafverfügung?
Eine Strafverfügung kann seitens der Behörde gegen die Person ausgestellt werden, die sie für den Täter des Verkehrsdelikts hält. Die Geldstrafe für die Strafverfügung kann bis zu 600 Euro betragen. Im Gegensatz zum Organmandat und der Anonymverfügung hat man hierbei jedenfalls die Möglichkeit Einspruch bzw. Rechtsmittel einzulegen.

Dieser Artikel beleuchtet die unterschiedlichen Formen von Verkehrsstraßen in Österreich, erklärt, was eine Strafverfügung genau ist und welche Rechte Sie als Betroffener haben. Zudem werfen wir einen detaillierten Blick auf den Bußgeldkatalog, das Vormerksystem und die häufigsten Verkehrsdelikte, die zu Bußgeldern oder weiteren Strafen führen können. Unser Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Überblick zu geben, damit Sie stets gut informiert und sicher auf Österreichs Straßen unterwegs sind.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Strafverfügung?

Eine Strafverfügung ist eine besondere Form der Ahndung von Verkehrsdelikten in Österreich, die von der zuständigen Behörde gegen eine Person ausgestellt wird, die als Täter eines Verkehrsdelikts identifiziert wurde. Sie unterscheidet sich maßgeblich von einem Organstrafmandat oder einer Anonymverfügung durch ihre potenzielle Höhe und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen. Während Organmandate und Anonymverfügungen oft bei Bagatelldelikten oder geringfügigen Verstößen zum Einsatz kommen, wird die Strafverfügung in der Regel bei schwerwiegenderen Vergehen erlassen, bei denen die Geldstrafe bis zu 600 Euro betragen kann. Bei besonders schweren Delikten kann die Strafe sogar bis zu 2.180 Euro oder mehr reichen, insbesondere wenn ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Das Besondere an einer Strafverfügung ist das damit verbundene Einspruchsrecht. Im Gegensatz zu einem Organmandat oder einer Anonymverfügung, bei denen eine Zahlung meist die Angelegenheit abschließt und ein Einspruch in der Regel nicht möglich ist (bzw. bei Anonymverfügungen ohnehin keine weiteren Sanktionen folgen), haben Sie bei einer Strafverfügung die Möglichkeit, binnen 14 Tagen nach Zustellung Einspruch oder ein anderes Rechtsmittel einzulegen. Wird dieser Einspruch fristgerecht erhoben, tritt die Strafverfügung außer Kraft, und es wird ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Die Entscheidung in diesem Verfahren wird dann in Form eines Straferkenntnisses zugestellt. Eine weitere wichtige Konsequenz einer Strafverfügung ist, dass sie in der Regel zu einem Eintrag ins Strafregister führen kann, was bei Anonymverfügungen nicht der Fall ist.

Vergleich der Verkehrsstraßen: Organmandat, Anonymverfügung und Strafverfügung

In Österreich gibt es drei primäre Wege, wie Verkehrsdelikte geahndet werden. Jede dieser Formen hat ihre eigenen Merkmale, maximale Bußgelder und rechtliche Implikationen. Das Verständnis dieser Unterschiede ist entscheidend, um im Falle eines Verstoßes korrekt reagieren zu können.

MerkmalOrganstrafmandat (Organmandat)AnonymverfügungStrafverfügung
Rechtsgrundlage§ 50 VStG§ 49a VStGGegen die Person ausgestellt
Ausstellende Behörde/PersonPolizei, Kontrollorgane (z.B. ÖWD)Bußgeld-BehördeBehörde (gegen den Täter)
Maximale Höhe des BußgeldesDurchschnittlich gering (meist bis 90 Euro)Bis 365 EuroBis 600 Euro (im Verfahren bis 2.180 Euro oder höher)
EinspruchsmöglichkeitNein, bei Nichtzahlung folgt Anonym- oder StrafverfügungNein, bei Nichtzahlung folgt StrafverfügungJa, binnen 14 Tagen (leitet Verwaltungsstrafverfahren ein)
Eintrag ins Strafregister/VormerksystemNeinNein (bleibt „anonym“)Ja (in der Regel, je nach Delikt)
Identifizierung des LenkersDirekt vor Ort oder über FahrzeughalterNicht direkt (an Fahrzeughalter, wenn Lenker unbekannt)Direkt (gegen mutmaßlichen Täter)
Typische DelikteGeringfügige Verstöße (z.B. Parkvergehen, kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen)Mittlere Verstöße (z.B. mittlere Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne Identifizierung des Lenkers)Schwerwiegende Verstöße (z.B. hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol am Steuer, Vorrangverletzungen mit Gefährdung)

Der österreichische Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner

Der Bußgeldkatalog in Österreich dient als Richtlinie für die Verhängung von Verkehrsstraßen und listet die durchschnittlichen Beträge auf, die bei den jeweiligen Delikten auf den Autolenker zukommen können. Es ist wichtig zu beachten, dass die Regelungen und damit die Bußgelder für Verkehrsdelikte nicht bundesweit einheitlich sind und sich je nach Bundesland oder Behörde unterscheiden können. Daher werden im Katalog und in den Rechnern meist Durchschnittswerte herangezogen.

Was ist eine Strafverfügung?
Eine Strafverfügung kann seitens der Behörde gegen die Person ausgestellt werden, die sie für den Täter des Verkehrsdelikts hält. Die Geldstrafe für die Strafverfügung kann bis zu 600 Euro betragen. Im Gegensatz zum Organmandat und der Anonymverfügung hat man hierbei jedenfalls die Möglichkeit Einspruch bzw. Rechtsmittel einzulegen.

Um eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten zu erhalten, können Online-Bußgeldrechner genutzt werden. Diese Tools basieren auf den Werten des Bußgeldkatalogs und bieten eine erste Orientierung. Es ist jedoch immer zu bedenken, dass die tatsächliche Strafe im Einzelfall abweichen kann, da Faktoren wie die genaue Schwere des Vergehens, die Umstände und eventuelle Vorstrafen eine Rolle spielen.

Häufige Verkehrsdelikte und ihre Konsequenzen

Verkehrsdelikte reichen von Bagatellen bis zu schweren Vergehen, die das Leben anderer gefährden können. Die Höhe der Bußgelder und die Art der zusätzlichen Strafen richten sich nach der Schwere des Verstoßes. Hier sind einige der häufigsten Verkehrsdelikte und die damit verbundenen Konsequenzen in Österreich:

Geschwindigkeitsübertretungen

Wer zu schnell fährt, riskiert nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch den Verlust des Führerscheins. Die Strafen variieren je nach Überschreitungshöhe und dem Ort des Verstoßes (Ortsgebiet, Freilandstraße, Autobahn). Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, die je nach Messgerät variiert (z.B. 5 km/h im Ortsgebiet oder 5% auf Landstraßen und Autobahnen).

  • Bis 20 km/h zu schnell: Im Ortsgebiet meist 30 Euro (Organmandat), auf Autobahnen 30 Euro. Anonymverfügungen können hier zwischen 29 und 60 Euro liegen.
  • Bis 40 km/h zu schnell: Im Ortsgebiet kann dies 70 Euro (Organmandat) kosten, die Anonymverfügung liegt zwischen 70 und 160 Euro. Hier droht bereits ein Strafverfahren, insbesondere bei Überschreitungen über 40 km/h im Ortsgebiet.
  • Über 40 km/h zu schnell: Bei Überschreitungen von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder 30 km/h auf Autobahnen droht ein Strafverfahren. Die Bußgelder können hier schnell mehrere Hundert bis über 2.000 Euro erreichen. Zusätzlich droht ein Führerscheinentzug von mindestens zwei Wochen bis zu sechs Monaten.
  • Über 60 km/h zu schnell (innerorts) / Über 70 km/h zu schnell (außerorts): Hier sind Bußgelder von bis zu 2.180 Euro möglich, und der Führerscheinentzug beträgt mindestens sechs Wochen bis zu sechs Monaten. Bei extremen Überschreitungen (über 80/90 km/h inner-/außerorts) kann das Fahrzeug vorläufig beschlagnahmt oder sogar dauerhaft entzogen werden, insbesondere bei Wiederholungstätern. Eine Nachschulung wird oft verhängt.

Alkohol und Suchtmittel am Steuer

Die Promillegrenze in Österreich liegt bei 0,5 Promille. Für LKW-Fahrer und Personen mit Probeführerschein beträgt sie sogar nur 0,1 Promille. Das Überschreiten dieser Grenze hat drastische Konsequenzen:

  • 0,5 bis weniger als 0,8 Promille: Mindestens 300 Euro Bußgeld.
  • 0,8 bis weniger als 1,2 Promille: Bußgelder von 800 bis 3.700 Euro. Zusätzlich droht ein Fahrverbot von einem Monat und eine Nachschulung.
  • 1,2 bis weniger als 1,6 Promille: Bußgelder von 1.200 bis 4.400 Euro. Das Fahrverbot beträgt mindestens vier Monate, ebenfalls mit Nachschulung.
  • Ab 1,6 Promille oder Verweigerung eines Alko-Tests: Dies gilt als Straftat. Bußgelder von 1.600 bis 5.900 Euro, ein Fahrverbot von mindestens sechs Monaten, Nachschulung, amtsärztliches Gutachten und verkehrspsychologische Untersuchung sind die Folgen. Bei Wiederholungstätern können die Strafen noch höher ausfallen und der Führerscheinentzug länger dauern.

Parken und Halteverbote

Falschparken ist ein häufiges Delikt. Geringfügige Verstöße, wie das Überschreiten der Parkdauer in Kurzparkzonen, werden oft mit einem Organstrafmandat oder einer Anonymverfügung von durchschnittlich 25 bis 36 Euro geahndet. Schwerwiegendere Verstöße, wie das Parken in einer Zufahrt für Einsatzfahrzeuge, auf einer Busspur oder an einer Bushaltestelle, können zu deutlich höheren Strafen führen (bis zu 72 Euro oder mehr). Zusätzlich zu den Bußgeldern fallen oft Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs an, die sich auf rund 180 bis 200 Euro belaufen können.

Weitere häufige Delikte

  • Zu geringer Sicherheitsabstand: Organmandat von 50 Euro, Anonymverfügung zwischen 36 und 80 Euro. Bei einem Abstand von weniger als 0,2 Sekunden droht ein Strafverfahren und ein Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten.
  • Verstoß gegen rote Ampel: Organmandat 70 Euro, Anonymverfügung zwischen 58 und 70 Euro. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist dies ein Vormerkdelikt.
  • Handy am Steuer: Organmandat 50 Euro.
  • Missachtung der Gurtpflicht: Organmandat 35 Euro. Bei Kindern ist dies ein Vormerkdelikt.
  • Vorrangverletzung: Organmandat 70 Euro, Anonymverfügung 58 bis 80 Euro. Bei Gefährdung ein Vormerkdelikt.
  • Nichtbeachten eines Halte- und Parkverbotes: Organmandat 36 Euro, Anonymverfügung 21 bis 72 Euro.
  • Fahren gegen die Einbahn: Organmandat 50 Euro, Anonymverfügung 56 bis 58 Euro.
  • Überfahren von Sperrlinien oder Sperrflächen: Organmandat 50 Euro, Anonymverfügung 35 bis 80 Euro.

Das Vormerksystem in Österreich

Ähnlich dem Punktesystem in Deutschland existiert in Österreich das Vormerksystem. Hierbei werden bestimmte Verkehrsdelikte, die eine besondere Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen, erfasst und „vorgemerkt“. Derzeit gibt es 13 solche Delikte. Wenn ein Autolenker zwei Vormerkungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums ansammelt, können Maßnahmen wie eine Nachschulung oder eine verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet werden. Bei einer dritten Vormerkung innerhalb von zwei Jahren droht in der Regel der Entzug des Führerscheins für mindestens drei Monate.

Zu den Delikten, die eine Vormerkung nach sich ziehen können, gehören unter anderem:

  • Alkoholisiertes Autofahren (Übertretung der 0,5-Promillegrenze).
  • Missachtung der Gurtpflicht für Kinder (Kinder nicht angeschnallt).
  • Gefährdendes Überfahren einer roten Ampel mit Verletzung der Vorrangregel.
  • Überfahren eines Stoppschildes mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
  • Zu geringer Sicherheitsabstand bei weniger als 0,2 Sekunden.
  • Behinderung eines Fußgängers auf dem Schutzweg bei Gefährdung.

Generell gilt: Alle Vergehen, die andere Verkehrsteilnehmer maßgeblich gefährden, können einen Eintrag im Vormerksystem nach sich ziehen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Strafverfügung und einer Verkehrsstrafe?
Die Verkehrsstrafe wird zudem auch nicht in das Strafregister eingetragen. Sie bleibt – die der Name sagt – „anonym“. Bei einer Strafverfügung hingegen erfolgt in der Regel eine Eintragung ins Strafregister. Zudem fällt das Bußgeld deutlich höher aus. Der Beschuldigte hat jedoch auch die Möglichkeit einen Einspruch einzulegen.

Fahrverbote und Führerscheinentzug

Fahrverbote und der Entzug der Lenkerberechtigung sind die schwerwiegendsten Konsequenzen von Verkehrsdelikten und werden bei besonders gravierenden Verstößen oder wiederholten Delikten verhängt. Ein Fahrverbot ist in der Regel zeitlich begrenzt und wird meist bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder dem Missachten der Promillegrenze ausgesprochen.

  • Fahrverbot: Bei einem Blutalkoholwert von über 0,8 Promille folgt in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat, zusätzlich zu einer Geldstrafe und der Pflicht zur Absolvierung eines verkehrspsychologischen Trainings oder einer Nachschulung. Bei höheren Promillewerten verlängert sich das Fahrverbot entsprechend (z.B. vier Monate ab 1,2 Promille, sechs Monate ab 1,6 Promille).
  • Führerscheinentzug: Der Führerschein kann bei Wiederholungsdelikten oder bei besonders rücksichtslosen Vergehen entzogen werden. Wenn beispielsweise innerhalb einer bestimmten Bewährungszeit (oft zwei Jahre nach einem Fahrverbot) erneut ein ähnlich schweres Delikt begangen wird, kann statt eines weiteren Fahrverbots der Führerschein entzogen werden. Dies bedeutet, dass die Lenkerberechtigung für einen längeren Zeitraum (z.B. mehrere Monate oder sogar Jahre) komplett entzogen wird und unter Umständen erst nach einer erneuten Fahrprüfung, Nachschulungen und psychologischen Gutachten wiedererlangt werden kann.
  • Fahren ohne Führerschein: Wer ohne gültige Lenkerberechtigung fährt, muss nicht nur mit einem hohen Bußgeld rechnen, sondern auch mit einer Sperre für den Erwerb eines Führerscheins.

Besondere Regelungen und wichtige Hinweise

Nutzung des Pannenstreifens

Der Pannenstreifen auf Autobahnen ist, wie der Name schon sagt, für Pannen und Notfälle vorgesehen. Das Befahren, Halten oder Parken auf dem Pannenstreifen ist grundsätzlich verboten und wird mit Bußgeldern von 75 bis 140 Euro geahndet. Eine Ausnahme bildet die Bildung einer Rettungsgasse, bei der der Pannenstreifen von den Fahrzeugen auf der rechten Spur befahren werden darf, um eine Gasse für Einsatzfahrzeuge zu schaffen.

Rettungsgasse

Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse bei Stau oder stockendem Verkehr auf Autobahnen und Schnellstraßen ist in Österreich gesetzlich verankert. Wer die Rettungsgasse nicht bildet oder sie blockiert, muss mit empfindlichen Strafen rechnen, die sich erhöhen, wenn tatsächlich ein Einsatzfahrzeug behindert wird.

Bußgeldbescheide aus Österreich nach Deutschland

Es ist wichtig zu wissen, dass Bußgeldbescheide aus Österreich auch nach Deutschland (und umgekehrt) verschickt und dort vollstreckt werden können. Bei besonders schweren Delikten können auch Strafen wie Fahrverbote, die in Österreich verhängt wurden, in Deutschland für deutsche Staatsbürger eingehoben werden.

Fragen und Antworten zum Bußgeldkatalog

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn ich geblitzt wurde?

Die Höhe des Bußgeldes hängt von mehreren Faktoren ab: der festgestellten Geschwindigkeit, dem Tempolimit auf der jeweiligen Straße (Ortsgebiet, Freilandstraße, Autobahn) und der Höhe der Überschreitung. Zudem werden Messtoleranzen des Radargeräts abgezogen. Bei geringen Überschreitungen können Sie mit einem Organmandat oder einer Anonymverfügung rechnen, bei höheren Geschwindigkeiten droht eine Strafverfügung oder sogar ein Strafverfahren mit deutlich höheren Bußgeldern und möglichen Führerscheinentzug.

Ist es zulässig Fleisch zu transportieren?
Was die Inspektoren bei ihrem Einsatz vorfanden, ließ keinen Spielraum für Zweifel. "Es ist definitiv nicht zulässig, Fleisch unter solchen Umständen zu transportieren", erklärt ein Sprecher des Marktamts. Die Konsequenz: Gleich mehrere Anzeigen gegen den Betrieb – Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro sind möglich!

Wie wird ein Bußgeld in Österreich verhängt?

Ein Bußgeld oder eine Verkehrsstrafe kann in Österreich auf drei Arten verhängt werden: als Organstrafmandat (direkt von der Polizei oder Kontrollorganen), als Anonymverfügung (von der Bußgeld-Behörde, wenn der Lenker nicht direkt identifiziert wurde und die Strafe unter 365 Euro liegt) oder als Strafverfügung (von der Behörde, bei schwereren Delikten und mit der Möglichkeit eines Einspruchs).

Was beinhaltet der Bußgeldkatalog für Österreich?

Der Bußgeldkatalog in Österreich listet die durchschnittlichen Richtwerte der Geldstrafen auf, die für die verschiedenen Verkehrsdelikte verhängt werden können. Da die Bußgelder nicht bundesweit einheitlich geregelt sind, dienen die Angaben als Orientierungshilfe und können je nach Bundesland oder Behörde leicht variieren.

Kann man gegen Verkehrsstrafen Einspruch einlegen?

Ja, gegen eine Strafverfügung kann man binnen 14 Tagen nach Zustellung Einspruch oder andere Rechtsmittel einlegen. Dies führt zur Einleitung eines ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens. Gegen Organmandate und Anonymverfügungen ist ein direkter Einspruch in der Regel nicht möglich. Bei Nichtzahlung einer Anonymverfügung wird jedoch eine Strafverfügung ausgestellt, gegen die dann Einspruch erhoben werden kann.

Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich der Information und sind ohne Gewähr. Bei konkreten Fragen oder strittigen Fällen ist es ratsam, sich an eine Rechtsberatung zu wenden.

Wenn du andere Artikel ähnlich wie Strafverfügung & Bußgelder in Österreich erklärt kennenlernen möchtest, kannst du die Kategorie Grillen besuchen.

Go up