Lagerfeuer in Wien: Wo erlaubt & was beachten?

15/03/2024

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Das Knistern des Holzes, der warme Schein der Flammen, der Duft von Rauch und die gesellige Runde, die sich um ein Lagerfeuer versammelt – kaum etwas schafft eine so unvergleichlich gemütliche Atmosphäre. Es ist der Inbegriff von Freiheit und Naturerlebnis, doch in einer Großstadt wie Wien stellt sich schnell die Frage: Wo ist es überhaupt erlaubt, ein solches Feuer zu entfachen, und welche Regeln gilt es dabei zu beachten? Die Bundeshauptstadt hat hier klare Richtlinien, die nicht nur der Sicherheit dienen, sondern auch empfindliche Strafen bei Nichtbeachtung nach sich ziehen können. Bevor Sie also zum Streichholz greifen, tauchen wir ein in die Welt der Wiener Feuerpolizei und erfahren, was Sie über Lagerfeuer in der Donaumetropole wissen müssen.

Ist Lagerfeuer auf der Donauinsel erlaubt?
Auf der Donauinsel sind diese kostenpflichtig und nur nach vorheriger Anmeldung zu benutzen, an sechs weiteren Standorten gilt praktisch “First come, first serve.” Ist es im eigenen Garten uneingeschränkt erlaubt, Lagerfeuer zu machen?
Inhaltsverzeichnis

Wo darf man in Wien ein Lagerfeuer machen?

Anders als man vielleicht erwarten würde, gibt es in Wien keine speziell ausgewiesenen „Lagerfeuerplätze“ im klassischen Sinne. Stattdessen können die öffentlichen Grillplätze der Stadt für diesen Zweck genutzt werden. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass es hierbei Unterschiede gibt, insbesondere hinsichtlich der Kosten und der Notwendigkeit einer Anmeldung.

Auf der Donauinsel, einem der beliebtesten Freizeitgebiete Wiens, sind die Grillplätze, die auch für Lagerfeuer genutzt werden dürfen, kostenpflichtig und erfordern eine vorherige Anmeldung. Dies stellt sicher, dass die Nutzung geregelt ist und die Sicherheit gewährleistet werden kann. Für spontane Lagerfeuer ist dies also weniger geeignet. Neben der Donauinsel gibt es jedoch sechs weitere Standorte im Stadtgebiet, an denen das Prinzip "First come, first serve" gilt. Diese sind in der Regel kostenlos nutzbar, was sie für kurzentschlossene Feuerliebhaber attraktiver macht.

Vergleich der öffentlichen Feuerstellen in Wien

Um Ihnen einen besseren Überblick zu verschaffen, hier eine kurze Zusammenfassung der Nutzungsmöglichkeiten:

StandortNutzungsart für LagerfeuerKostenAnmeldung erforderlich?
Grillplätze auf der DonauinselJa, auf ausgewiesenen GrillplätzenKostenpflichtigJa, zwingend
Sechs weitere öffentliche Grillplätze in WienJa, auf ausgewiesenen GrillplätzenKostenlosNein ("First come, first serve")

Lagerfeuer im eigenen Garten und auf dem Balkon

Die Vorstellung eines gemütlichen Lagerfeuers im eigenen Garten ist verlockend. Grundsätzlich ist dies auch möglich, jedoch nicht uneingeschränkt. Bevor Sie ein Feuer entzünden, ist immer die Zustimmung der Grundeigentümerin oder des Grundeigentümers einzuholen. Auch im privaten Bereich gelten strenge feuerpolizeiliche Bestimmungen, die eingehalten werden müssen. Dies betrifft beispielsweise den Sicherheitsabstand zu Gebäuden und brennbaren Materialien sowie die Art des verbrannten Materials.

Vorsicht ist geboten, wenn es um das Entzünden von Feuerschalen oder ähnlichem auf dem Balkon geht. Dies ist in der Regel nicht zulässig. Der Hauptgrund hierfür ist der erforderliche Sicherheitsabstand von mindestens 5 Metern zu Baulichkeiten, der auf einem Balkon meist nicht eingehalten werden kann. Die Brandgefahr für das eigene Gebäude und angrenzende Wohnungen wäre schlichtweg zu hoch. Die Sicherheit der Anwohner und der Bausubstanz hat hier oberste Priorität.

Was darf ins Feuer? Regeln für sicheres Verbrennen

Ein Lagerfeuer ist kein Müllverbrennungsofen. Die feuerpolizeilichen Bestimmungen sind hier sehr klar und strikt. Es darf ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz oder Holzkohle verbrannt werden. Jegliche Art von Abfall, behandeltem Holz (wie Paletten oder Möbelreste), Kunststoffen oder Gartenabfällen ist strengstens verboten. Diese Materialien können giftige Dämpfe freisetzen, starken Rauch verursachen oder unkontrolliert Funkenflug erzeugen, was eine erhebliche Gefahr für die Umgebung darstellt und zu unzumutbarer Belästigung führen kann.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Menge des Brandgutes. Die in einem Zuge zu verbrennende Menge darf 0,5 Kubikmeter nicht überschreiten. Dies soll verhindern, dass übermäßig große Feuer entstehen, die schwer zu kontrollieren sind und ein höheres Risiko bergen. Es geht darum, das Feuer beherrschbar zu halten und die Umwelt nicht unnötig zu belasten.

Sicherheit geht vor: Wichtige Verhaltensregeln

Die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen ist beim Entzünden eines Lagerfeuers absolut entscheidend. Ein unkontrolliertes Feuer kann verheerende Folgen haben. Hier sind die wichtigsten Regeln, die Sie unbedingt beachten müssen:

  • Ständige Überwachung: Der Verbrennungsvorgang muss zu jeder Zeit überwacht werden. Lassen Sie ein Lagerfeuer niemals unbeaufsichtigt, auch nicht für kurze Zeit.
  • Sofortiges Löschen bei Gefahr: Sollte eine Brandausbreitungsgefahr auftreten, beispielsweise durch starken Funkenflug oder intensive Wärmestrahlung auf brennbare Gegenstände, ist das Feuer sofort und vollständig zu löschen.
  • Löschmittel bereithalten: Sorgen Sie dafür, dass ausreichende und geeignete Mittel für die erste Löschhilfe in unmittelbarer Nähe der Feuerstelle bereitstehen. Dies können Eimer mit Wasser, Sand, eine Schaufel oder ein Feuerlöscher sein.
  • Vollständiges Löschen vor dem Verlassen: Bevor Sie die Feuerstelle endgültig verlassen, müssen Feuer und Glut verlässlich gelöscht sein. Es darf keinerlei Glimmen mehr vorhanden sein, sodass ein Wiederentfachen des Feuers, etwa durch aufkommenden Wind, mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen ist.
  • Asche überwachen/sicher verwahren: Die Asche muss bis zum völligen Erkalten überwacht oder in nicht brennbaren Behältern sicher verwahrt werden. Auch scheinbar erkaltete Asche kann noch Glutnester enthalten.
  • Keine Brandbeschleuniger: Zum Entzünden oder zur Aufrechterhaltung eines Lagerfeuers dürfen niemals Brandbeschleuniger wie Benzin, Spiritus oder andere brennbare Flüssigkeiten verwendet werden. Dies ist extrem gefährlich und kann zu Stichflammen oder Explosionen führen.
  • Wetterbedingungen beachten: Das Entzünden eines Lagerfeuers bei starkem Wind oder bei Dürre ist strengstens verboten. Diese Bedingungen erhöhen das Risiko eines unkontrollierten Brandes erheblich.
  • Sicherheitsabstand: Es ist ein allseitiger Sicherheitsabstand von mindestens 5 Metern zu Baulichkeiten, Bäumen, Sträuchern und brennbaren Gegenständen einzuhalten. Dieser Abstand ist entscheidend, um ein Übergreifen der Flammen zu verhindern.

Grillsaison und aktuelle Einschränkungen

Die Grillsaison in Wien ist in der Regel zeitlich begrenzt. Die bereitgestellten Informationen bezogen sich auf das Jahr 2017, wo die Saison vom 8. April bis zum 8. Oktober lief. Eine Ausnahme bildet der Grillplatz Draschepark, der ganzjährig geöffnet ist und somit auch außerhalb der regulären Saison für Lagerfeuer unter Einhaltung der Regeln genutzt werden könnte.

Es ist jedoch von größter Bedeutung, immer die aktuellen Wetterbedingungen und behördlichen Anordnungen zu prüfen. Die lange Trockenheit im Jahr 2017 führte beispielsweise ab dem 21. Juni zu einem umfassenden Grillverbot. Dieses Verbot galt nicht nur auf allen öffentlichen Grillplätzen, sondern auch im Wald und in waldnahen Gebieten sowie auf privaten Flächen, sofern diese sich im Gefährdungsbereich befanden. Solche Verbote werden erlassen, um Waldbränden und anderen unkontrollierten Bränden vorzubeugen, und müssen unbedingt befolgt werden. Es ist ratsam, sich vorab bei der zuständigen Behörde oder auf offiziellen Stadtseiten über die aktuelle Lage zu informieren.

Konsequenzen bei Regelverstoß

Die Nichteinhaltung der feuerpolizeilichen Bestimmungen und der behördlichen Anordnungen ist kein Kavaliersdelikt. Wer an einem nicht erlaubten Ort oder zu einer nicht erlaubten Zeit ein Lagerfeuer entzündet oder Sicherheitsvorschriften missachtet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Geldstrafen können bis zu 21.000 Euro betragen. Dies zeigt, wie ernst die Stadt Wien das Thema Brandschutz und öffentliche Sicherheit nimmt. Abgesehen von den finanziellen Konsequenzen können Verstöße auch zu zivilrechtlichen Haftungen führen, falls durch das Feuer Schäden oder Verletzungen entstehen. Im schlimmsten Fall, bei Verursachung eines Brandes, können sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Was ist Marshmallow und wie wird es hergestellt?
Guten Appetit und viel Spaß! Marshmallow ist eine Schaumzuckerware aus Zucker (etwa 75 %), Eischnee, Geliermittel sowie Aroma- und Farbstoffen. Ursprünglich wurden Marshmallows aus den Wurzeln des Echten Eibischs (Althaea officinalis) hergestellt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Lagerfeuern in Wien

Um die wichtigsten Informationen noch einmal zusammenzufassen und häufige Unklarheiten zu beseitigen, finden Sie hier Antworten auf die meistgestellten Fragen:

F: Darf man auf der Donauinsel ein Lagerfeuer machen?
A: Ja, aber nur auf den dafür vorgesehenen, kostenpflichtigen Grillplätzen und nach vorheriger Anmeldung bei der zuständigen Stelle.

F: Gibt es spezielle Lagerfeuerplätze in Wien?
A: Nein, es gibt keine expliziten "Lagerfeuerplätze". Stattdessen können die öffentlichen Grillplätze der Stadt für Lagerfeuer genutzt werden, sofern die Bestimmungen eingehalten werden.

F: Ist es im eigenen Garten uneingeschränkt erlaubt, Lagerfeuer zu machen?
A: Nein. Grundsätzlich ist die Zustimmung des Grundeigentümers einzuholen und es müssen stets die feuerpolizeilichen Bestimmungen, wie Sicherheitsabstände und Materialart, eingehalten werden.

F: Darf man auf dem eigenen Balkon Feuer machen, etwa in einer Feuerschale?
A: In der Regel ist das Entzünden einer Feuerschale auf einem Balkon nicht zulässig, da der erforderliche Sicherheitsabstand von mindestens 5 Metern zu Baulichkeiten meist nicht gegeben ist.

F: Was darf bei Lagerfeuern in Wien verbrannt werden?
A: Ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz oder Holzkohle. Die Menge darf 0,5 Kubikmeter nicht überschreiten. Brandbeschleuniger oder andere Abfälle sind verboten.

F: Welche Regeln sind beim Abbrennen eines Lagerfeuers aus feuerpolizeilicher Sicht zu beachten?
A: Ständige Überwachung, Bereithalten von Löschmitteln, sofortiges Löschen bei Gefahr, vollständiges Löschen vor dem Verlassen, keine Brandbeschleuniger, nicht bei starkem Wind oder Dürre, und Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 5 Metern zu brennbaren Materialien und Baulichkeiten.

F: Gibt es derzeit (oder gab es) Einschränkungen für Lagerfeuer in Wien?
A: Ja, aufgrund von anhaltender Trockenheit (wie 2017) können Grill- und Feuerverbote erlassen werden, die auf allen öffentlichen Grillplätzen, in Wäldern und waldnahen Gebieten sowie auf privaten Flächen im Gefährdungsbereich gelten. Informieren Sie sich immer über die aktuelle Lage.

F: Welche rechtlichen Probleme oder Strafen drohen bei Verstößen?
A: Verstöße gegen feuerpolizeiliche Bestimmungen können mit Geldstrafen von bis zu 21.000 Euro geahndet werden.

Das Lagerfeuer ist ein faszinierendes Element, das uns die Natur näherbringt und für unvergessliche Momente sorgt. Doch gerade in einer dicht besiedelten Stadt wie Wien ist es unerlässlich, die geltenden Regeln und Sicherheitsvorschriften zu kennen und strikt einzuhalten. Die MA 36 und die Feuerpolizei haben klare Richtlinien etabliert, um die Sicherheit aller zu gewährleisten und die Umwelt zu schützen. Bevor Sie also das nächste Mal ein Feuer entzünden, stellen Sie sicher, dass Sie am richtigen Ort zur richtigen Zeit mit den richtigen Materialien und den nötigen Sicherheitsvorkehrungen handeln. Nur so können Sie die Magie des Lagerfeuers in Wien unbeschwert genießen, ohne sich selbst oder andere in Gefahr zu bringen oder hohe Strafen zu riskieren. Ein verantwortungsvoller Umgang ist der Schlüssel zu einem sicheren und schönen Feuererlebnis.

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